Rechtsprechung
   VK Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 1 VK 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19335
VK Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 1 VK 30/03 (https://dejure.org/2003,19335)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2003 - 1 VK 30/03 (https://dejure.org/2003,19335)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 1 VK 30/03 (https://dejure.org/2003,19335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,19335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Lieferung von Schulbüchern an die beruflichen Schulen des Landkreises

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung: Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes durch Losverfahren bei gleichem Preis-Leistungs-Verhältnis aller Angebote

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschaffung von Schulbüchern auf der Grundlage des Buchpreisbindungsgesetzes; Teilung von Aufträgen in Lose; Ortsansässigkeit eines Bieters als Eignungskriterium

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 696 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 724 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Sachsen, 02.07.2003 - 1/SVK/062-03

    Zulässige Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 1 VK 30/03
    Hieraus folgend ist festzustellen, dass bei der Beschaffung von Schulbüchern das Zuschlagskriterium Preis aufgrund vorgegebenen Preises (§§ 3, 5 BuchpreisbindungsG) als auch erlaubter Nachlässe (§ 7 III BuchpreisbindungsG) seinen Auswahlcharakter im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nahezu vollständig verliert, diese Rechtslage jedoch den Auftraggeber mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht von einer grundsätzlichen Ausschreibungspflicht nach § 101 V GWB und § 3 a VOL/A entbindet (so auch VK Sachsen, Beschl. v. 02.07.2003 - 1/SVK/062-03).

    Im übrigen dürfte es nach der bisher vorliegenden Rechtsprechung den üblichen Gepflogenheiten und Handelsbräuchen entsprechen, dass ein Zahlungsziel von bis zu 60 Tagen noch nicht als mittelbarer Verstoß gegen die Buchpreisbindung anzusehen ist (VK Sachsen, Beschl. v. 02.07.2003 - 1/SVK/062-03).

    Dazu gehört, dass in nachvollziehbarer Weise dokumentiert wird, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter aufgrund sachgerechter, nachvollziehbarer und rechtsfehlerfreier Entscheidung bestimmt wird (VK Sachsen, Beschl. v. 02.07.2003 - 1/SVK/062-03).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 1 VK 30/03
    Soweit die auf eine öffentliche Ausschreibung eingereichten Angebote hinsichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maßgeblichen Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebots gleichwertig sind, gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung (BGH, Urteil v. 26.10.1999 - XZR 30/98, NJW 2000, 661).
  • VK Bund, 01.02.2001 - VK 1-01/01

    Lieferung und Installation einer mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 1 VK 30/03
    § 97 III GWB stellt keinen bloßen Programmsatz dar (VK des Bundes, Beschl. v. 01.02.2001 - VK 1-1/01).
  • VK Bund, 19.09.2001 - VK 1-33/01

    Umzugs-, Transport- und Hauswartsaufgaben

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 1 VK 30/03
    Hieraus ergibt sich eine generelle Verpflichtung für die ausschreibende Stelle, in jedem Einzelfall die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer losweisen Aufteilung mit zu bedenken und diese gegebenenfalls umzusetzen (VK Bund, Beschl. vom 19.09.2001 - VK 1-33/01).
  • VK Südbayern, 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07

    Unangemessen niedriger Preis: Kein Zuschlag!

    Nach einer weiteren Auffassung setzt eine Nachfrage- bzw. Aufklärungspflicht erst etwa bei einer Abweichung von mehr als 20% vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.03.2004, Az.: 11 Verg 4/04, 5/04 ; vgl. ferner VK Bund, Beschluss vom 02.08.2006, Az.: VK 3-75/06; VK Bund, Beschluss vom 24.08.2004, Az.: VK 2-115/04; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2003, Az.: 1 VK 30/03 ).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2007 - 2 VK 3/07

    Europaweite Ausschreibung zur Einrichtung einer textilen Wäscheversorgung in

    Nach einer weiteren Auffassung setzt eine Nachfrage- bzw. Aufklärungspflicht erst etwa bei einer Abweichung von mehr als 20% vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.03.2004, Az.: 11 Verg 4/04, 5/04; vgl. ferner VK Bund, Beschluss vom 02.08.2006, Az.: VK 3-75/06; VK Bund, Beschluss vom 24.08.2004, Az.: VK 2-115/04; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2003, Az.: 1 VK 30/03 ).
  • VK Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 1 VK 23/07

    Loseweise Vergabe erforderlich?

    Dies ist dann rechtmäßig, wenn eine losweise bzw. getrennte Vergabe in hohem Maße unwirtschaftlich ist (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.7.2003, Az.: 1 VK 30/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 1.2.2001, Az.: VK 1-1/01) bzw. überwiegende Gründe für eine zusammengefasste Vergabe sprechen (Kulartz/Kus/Portz-Kus § 97 Rn 69).
  • VK Sachsen, 08.02.2005 - 1/SVK/003-05

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Angebot: Nachfragepflicht!

    In diesem Wertungsvorgang im Rahmen des § 25 VOL/A ist zunächst nacheinander zu untersuchen, ob Angebote ausgeschlossen werden müssen, ob die Bieter geeignet sind, welche in der Wertung verbliebenen Angebote in die engere Wahl kommen und welches von diesen Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ist (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27.2.2002 - Az.: 6 U 360/01; Vergabekammer Baden-Württemberg beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.7.2003 - Az.: 1 VK 30/03, Beschluss vom 21.11.2001 - Az.: 1 VK 37/01; Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 27.10.2003 - Az.: VK 60/03, Beschluss vom 18.11.2002 - Az.: VK 60/02, Beschluss vom 23.8.2001 - Az.: 2 VK 82/01; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 10.02.2004 - Az.: VK 2-150/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht